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Hygienekonzept zur Vorbeugung einer Infektion mit CoVID-19

Mein Hygienekonzept zur Vorbeugung einer Infektion mit CoVID-19 entspricht den gesetzlichen Vorgaben, die an psychotherapeutische Praxen gestellt werden.

Ziel der beschriebenen Maßnahmen ist die Minimierung der Gefahr einer Infektion mit CoVID-19 im therapeutischen Kontakt.
 

  • Bei Erkältungssymptomen behalte ich mir vor, den Zutritt ohne vorherigen Antigen-Schnelltest zu verwehren: Sollten Sie Erkältungssymptome aufweisen, setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit mir in Verbindung. Betreten Sie meine Räumlichkeiten nicht ohne vorherige Mitteilung bezüglich erlebter Krankheitssymptome.

  • Boosterimpfung: Alle Mitarbeiter meiner Praxis sind dreimalig gegen CoVID-19 geimpft.

  • Antigen-Schnelltest: Das Praxispersonal wird regelmäßig mittels eines Antigen-Schnelltests auf eine mögliche Infektion mit CoVID-19 getestet.

  • Abstandsregel: Die Praxisräumlichkeiten sind so gestaltet, dass die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 bis 2 m auch während der Therapiesitzung gewährleistet ist. 

  • Händedesinfektion: Beim Betreten der Räumlichkeiten benutzen Sie bitte die am Eingang sowie in den Behandlungsräumen zur Verfügung stehenden Händedesinfektionsspender.

  • Hygiene: Wenn Sie Husten oder Niesen müssen, benutzen Sie bitte ein Einmal-Taschentuch oder notfalls Ihre Armbeuge. Beim Händewaschen halten Sie bitte die Dauer von 20-30 Sekunden ein.

  • Flächendesinfektion: Türgriffe, Flächen und Geräte mit relevantem Patientenkontakt werden regelmäßig mit geeigneten Desinfektionslösungen desinfiziert.

  • FFP2-Masken: Die Regelung zum Tragen einer FFP2-Maske für Patientinnen und Patienten richtet sich in meiner Praxis nach dem am 08.09.2022 vom Deutschen Bundestag beschlossenen COVID-19-Schutzgesetz (BT-DR 20/2573). Nach dieser gilt in psychotherapeutischen Praxen ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 eine Maskenpflicht. Vorgeschrieben wird eine FFP2-Maske oder vergleichbare Masken. Bei Bedarf werden diese von mir zur Verfügung gestellt. Während der Therapiesitzungen werden von den Patienten und dem Therapeuten FFP2-Masken getragen. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind möglich, unter anderem, wenn das Tragen der Maske der Behandlung entgegensteht. (https://www.bptk.de/maskenpflicht-in-psychotherapeutischen-praxen/)

  • Lüften der Behandlungsräume: Regelmäßig, mindestens vor und nach der Therapiesitzung, werden die Räumlichkeiten der Praxis durchlüftet.

  • Videotherapie: Alternativ zu Präsenzterminen besteht die Möglichkeit von internetbasierten Video-Therapiestunden. Die Videositzung erfolgt über einen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifizierten Videodienstanbieter. Nähere Informationen erhalten Sie im persönlichen Gespräch.

 

Ich behalte mir eine kontinuierliche Anpassung an sich ändernde Vorgaben im dynamischen Prozess des Infektionsgeschehens vor.

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