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Zum 7.4.2023 sind die letzten bundesweit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Seit diesem Zeitpunkt bestehen keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen auf zu treffende Corona-Schutzmaßnahmen.

 

Im Rahmen der Ausübung des Hausrechts behalte ich mir vor im pflichtgemäßen Ermessen Corona-Schutzmaßnamen zu treffen.

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